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Der digitale Nachlass

Der digitale Nachlass

Das Leben findet in immer mehr Bereichen online und mithilfe von Computern statt. Die meisten Menschen machen Online-Banking, sind Mitglied in sozialen Netzwerken oder betreiben eigene Websites. Sie hinterlassen Spuren im Internet – aber was ist mit diesen Spuren, wenn ein Mensch verstirbt? Sein virtuelles Leben erlischt dadurch nicht, aber der digitale Nachlass online muss ebenso geregelt sein wie der „Offline“-Nachlass. Unser 11880-Bestatter-Ratgeber klärt Sie über diesen besonderen Aspekt rund um den Nachlass auf.

Wie entsteht digitaler Nachlass?

online nachlass
© BrianAJackson - istockphotos.com

Seit Mitte der 80er-Jahre besteht das Internet, anfangs nur in Form von ein paar einzelnen vernetzen Computern an US-amerikanischen Universitäten, heute ein globales Netzwerk, bestehend aus Millionen von Websites und voller Möglichkeiten für die Menschen. Einige dieser Möglichkeiten bestehen zum Beispiel in Online-Banking, sozialen Netzwerken oder auch der Erstellung eigener Websites. Dies alles sind Bereiche, wo Menschen persönliche Daten, Meinungen oder auch Medienmaterialien hinterlassen.

Wohin mit dem digitalen Nachlass?

Hinterlassen wird all das den Erben, wenn ein online aktiver Mensch stirbt. Sie erhalten das Recht, den digitalen Nachlass eines Verstorbenen zu verwalten, sprich auf Online-Konten zuzugreifen, aber auch auf alle anderen Konten, wie zum Beispiel bei Online-Spielen oder auch bei Facebook, Instagram und Co. Die Besitzer von Konten, Profilen, Accounts und Avataren sind tot, doch der digitale Nachlass ist noch da. Was tun damit?

Was tun mit dem digitalen Nachlass?

Naheliegend ist, die meisten Elemente des digitalen Nachlasses zu löschen. Einziges Problem könnten die Zugangsdaten zu den jeweiligen Web-Bereichen sein. Die Meldungen von allzu leichtsinnig gewählten Passwörtern à la 1234 oder abcde und Passwort machen ja durchaus regelmäßig die Medien-Runde, sodass nicht davon auszugehen ist, dass Sie ohne Weiteres Zugang zu allen Online-Dependancen des Verstorbenen haben werden. Daher gibt es unterschiedliche Lösungsansätze für die Log-in-Daten und den Todesfall.

Digitales Schließfach

Findige Dienstleister haben bereits die Problematik hinter dem digitalen Nachlass erkannt und bieten digitale Schließfächer für diesen Fall an. Dort können Nutzer zu Lebzeiten ihre Log-in-Daten hinterlegen und sichern lassen. Nur gegen Vorlage einer gültigen, amtlichen Sterbeurkunde können Hinterbliebene den Dienstleister dazu bringen, das Schließfach mit den Zugangsdaten zum digitalen Nachlass zu öffnen.
Manche Internetdienste, wie zum Beispiel Google, bieten alternativ auch einen Inaktivitätsmanager an. So können etwa Nutzer des sozialen Netzwerks Google+ angeben, welche bis zu 10 anderen Nutzer nach Ablauf einer gewissen Latenzzeit Zugriff auf die persönlichen Daten haben dürfen.

Digitaler Nachlass durch Bestatter

Es besteht auch die Möglichkeit, die Daten im Nachhinein durch ein IT-Unternehmen ausfindig zu machen und nachträglich abzuändern. Eine vermeintlich recht kostspielige Herangehensweise jedoch, die ähnlich auch durch Bestattungsfirmen angeboten wird. Hierbei wird nach dem digitalen Erbe direkt bei Banken und anderen Dienstleistern nach den Mitgliedschaften geforscht. Dies klappt aber in der Regel nur unter einigen Umständen. So ist die Nachverfolgung überhaupt nur möglich, wenn der Verstorbene bei einem kontaktierfähigen, deutschen Unternehmen mit gesetzlichem, vollem Namen registriert war – bei den großen amerikanischen sozialen Netzwerken greift diese Methode daher nicht.



Datenrettung im digitalen Nachlass

digitaler nachlass
© BrianAJackson - istockphotos.com

Doch es geht nicht nur um die Online-Tätigkeiten des Verstorbenen in den vielen verschiedenen Bereichen, wo Internet-User persönlich am Web teilnehmen oder es gestalten können. Auch die Daten im Offline-Bereich wollen gesichert werden. So bieten einschlägige Dienstleister auch die Datenrettung von Festplatten, Tablets und Smartphones oder die E-Mail-Rekonstruktion an. Alles, was dabei herauskommt, steht den rechtmäßigen Erben zur Verfügung.

Digitaler Nachlass - Rechte und Pflichten?

Der digitale Nachlass ist nämlich genauso zu behandeln, wie der normale Nachlass, also Gelderbe oder Sachwerte, wie Immobilien. Das heißt, Erbe ist, wer nach dem Erbrecht erbt. Das bedeutet nicht immer nur Gutes, denn es wird nicht nur Vermögen vererbt, sondern auch Schulden oder eben die vermeintlichen Umstände durch den digitalen Nachlass. Damit kann nämlich eine Menge Aufwand einhergehen, um die Spuren des Verstorbenen aus dem Internet zu tilgen, denn das Internet vergisst bekanntlich nichts. Diesem Vergessensprozess können Sie aber auf die Sprünge helfen, indem Sie von den Internet-Dienstleistern neue Zugangsdaten einfordern; der Erbschein kann dabei sehr hilfreich sein.


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