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Unterlagen und Organisation: Totenschein und Sterbeurkunde

Unterlagen und Organisation: Totenschein und Sterbeurkunde

Wenn ein Mensch verstirbt, der Ihnen nahe stand, haben Sie eigentlich genug mit Ihrer Trauer zu tun. Doch es gibt einige Pflichten und Fristen, die Ihnen nun unmittelbar nach dem Tod aufgebürdet werden. Dazu gehört unter anderem auch die Beschaffung von Totenschein, Sterbeurkunde und anderen Dokumenten. Unser 11880.com-Bestattung-Ratgeber sagt Ihnen, wann Sie welche Bescheinigungen brauchen und was Sie sonst noch organisieren müssen.

Totenschein

Dokumente
© chargerv8 - istockphotos.com

Beginnen wir mit dem Totenschein, der auch in der chronologischen Reihenfolge das erste wichtige Dokument ist. Den Totenschein – auch Todesbescheinigung oder Leichenschauschein genannt – erhalten Sie von dem Arzt, der den Tod festgestellt hat. Der Inhalt des Totenscheins ist:

  • Todesart
  • Todeszeitpunkt
  • Todesursache

Beim Eintritt des Todes in einem Krankenhaus erhalten Sie den Totenschein direkt vor Ort. Sofern der Tod anderswo eintrat, zum Beispiel zu Hause, muss ein Arzt vor Ort den Toten in Augenschein nehmen, um den Schein ausfüllen zu können. Der Totenschein ist eine wichtige Voraussetzung, damit die Sterbeurkunde ausgestellt werden kann.

Kosten für den Totenschein

Zahlungsverpflichtet für den Totenschein ist die Person, die auch für die Bestattungskosten verantwortlich ist. Dabei handelt es sich meist um die direkten Verwandten ersten Grades, also Ehepartner, sofern vorhanden, ansonsten Kinder oder Eltern. Allerdings kann auch ein Bestatter die Kosten für den Totenschein für Sie auslegen, um diese dann später mit den restlichen Bestattungskosten abzurechnen. Die Grundgebühr für den Totenschein liegt nach Gebührenordnung für Ärzte bei 14,57 €. Abhängig von den Umständen der Untersuchung kann die Ausstellung des Totenscheins auch das 2,3-fache, bzw. das 3,5-fache kosten und auch Anfahrtskosten und Tageszeit kommen ggf. verteuernd hinzu.

Mögliche Anhänge zum Totenschein

Der Totenschein besteht aus dem vertraulichen und dem nicht-vertraulichen Teil. Doch dem Totenschein können unter Umständen auch noch weitere Dokumente beigefügt werden:

  • Die vorläufige Totenbescheinigung beinhaltet noch nicht alle Angaben – meistens, weil diese bis auf Weiteres nicht bekannt sind. Sie wird von einem Notarzt ausgestellt, der den Verstorbenen vorher niemals behandelt hatte. Weitere Angaben werden später von einem weiteren Arzt ergänzt.
  • Ist zudem eine Obduktion des Leichnams notwendig, braucht auch der ausführende Arzt den Totenschein, dem er wiederum den Obduktionsschein hinzufügt und den er auch an das Gesundheitsamt übermittelt.
  • Bei Überführung des Leichnams in einen anderen Staat wird ein Leichenpass benötigt.

Sterbeurkunde

Der Totenschein ist eine wichtige Voraussetzung für die Erstellung eines weiteren wichtigen Dokuments rund um den Tod: die Sterbeurkunde. Sie bescheinigt ebenfalls den Tod eines Menschen sowie die Randdaten zum Todesereignis und ist wiederum selbst Voraussetzung für diverse Formalitäten nach dem Tod. Sie erhalten die Sterbeurkunde beim Standesamt am Sterbeort, in der Regel in vielfacher Ausführung, denn Sie brauchen die Sterbeurkunde für viele nachfolgende Punkte auf der „Checkliste Todesfall“.

Welche Dokumente für die Sterbeurkunde?

Grundsätzlich brauchen Sie neben dem Totenschein noch weiter Dokumente, um die Sterbeurkunde ausgehändigt zu bekommen. Dazu gehören in jedem Fall der Personalausweis und die Geburtsurkunde sowie – je nach den Lebensumständen des Verstorbenen – auch Heiratsurkunde, Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Partners. Sind diese Dokumente teilweise oder gar nicht verfügbar, können Sie sie auch beim zuständigen Standesamt nachfragen, bzw. durch Ihr Bestattungsunternehmen nachfragen lassen.

Wo muss die Sterbeurkunde vorgelegt werden?

Das erste Exemplar der Sterbeurkunde kostet in den meisten Bundesländern 10 €, weitere Exemplare zusätzlich 5 €. Aber die brauchen Sie auch, denn die Sterbeurkunde muss an mehrere Adressen verschickt werden, um über den Tod zu informieren. Dazu gehören in der Regel:

  • Versicherungen
  • Krankenkasse
  • Banken
  • Rentenversicherung
  • Nachlassgericht

Bestattungsverordnung

Organisieren Sie sich auch – sofern vorhanden – die Bestattungsverordnung. Diese hat der Verstorbene zu Lebzeiten selbst verfasst und in ihr finden sich Anordnungen und Wünsche für Sie, die die bald folgende Bestattung betreffen. Die Bestattungsverordnung ist entweder für Sie als Planer der Bestattung wichtig, kann aber auch dem ausführenden Bestattungsunternehmen übergeben werden. Die hier festgehaltenen Angaben sind bindend.



Sterbegeldversicherung

In direktem Zusammenhang mit der Bestattung und vor allem mit deren Finanzierung steht die Sterbegeldversicherung. Sie ist insbesondere seit 2004 wichtiges Element im Versicherungsportfolio vieler Deutscher geworden, denn in diesem Jahr wurde das gesetzliche Sterbegeld gestrichen. Da den Hinterbliebenen aber nicht nur die Organisation, sondern auch die Finanzierung der Bestattung auferlegt wird, wollen viele Menschen für Entlastung sorgen und schließen daher eine Sterbegeldversicherung ab. Die wird ausgezahlt, sobald der Versicherer die entsprechenden Sterbedokumente erhalten hat und dient zur Begleichung der Bestattungskosten. Ausführliche Informationen zu diesem Punkt finden Sie auch in unserem 11880-Versicherung-Ratgeber.

Testament oder Erbschein

Sind die beglichen und ist die Trauerarbeit nach der Beisetzung aufgenommen, kann auch die Erbverteilung aufgenommen werden. Dazu wird ein Testament benötigt, in dem der Verstorbene genau beziffert, wer was erben soll. Ist kein Testament vorhanden und gehen Sie aus der gesetzlichen Erbfolge als rechtmäßiger Erbe hervor, brauchen Sie unter Umständen einen amtlichen Erbschein vom Nachlassgericht, um Ihre Erbschaft in verschiedenen finanziellen, erblichen Angelegenheiten zu legitimieren. Ausführliche Informationen und rechtliche Grundlagen zum Erbrecht finden Sie hier.


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